AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tatiana Mazza da Silva-Surer (im Folgenden: Unternehmerin) und ihrem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Sprachdienstleistungen, insbesondere Sprachunterricht (im Folgenden: Kunde).

2. Leistungen der Unternehmerin

Die Unternehmerin erbringt dem Kunden Sprachdienstleistungen, insbesondere Sprachunterricht und Übersetzungen. Gegenstand, Umfang der Leistungen der Unternehmerin sowie und der Termin an dem oder der Zeitraum, während dessen die Unternehmerin ihre Leistungen zu erbringen hat, sind schriftlich zu vereinbaren.

Die Unternehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch fachlich geeignete Mitarbeiter oder sonstige von ihr beauftragte und fachlich geeignete Dritte zu erbringen.

2.1. Sprachunterricht

Die Unternehmerin erteilt dem Kunden Sprachunterricht an schriftlich zu vereinbarenden Terminen als Präsenzunterricht und/oder Fernunterricht im Wege der elektronischen Datenübertragung (Videokonferenz). Änderungen vereinbarter Termine bedürfen der Zustimmung sowohl der Unternehmerin als auch des Kunden.

Der Entfall einer vereinbarten Unterrichtseinheit wegen Verhinderung der Lehrkraft (der Unternehmerin, eines ihrer Mitarbeiter oder sonstiger von ihr zur Leistungserbringung bestimmter Dritter) aus wichtigem Grund (wie beispielsweise Krankheit, Krankheits- und Todesfall in der Familie, Unfall oder Aufsichtspflicht) berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein derartiger Entfall einer Unterrichtseinheit führt auch nicht zum Entfall oder zur Minderung des vereinbarten Entgelts. Die entfallene Unterrichtseinheit ist vielmehr nachzuholen. Die Unternehmerin wird dem Kunden zur Nachholung der entfallenen Unterrichtseinheit drei Termine innerhalb von 14 Tagen nach der entfallenen Unterrichtseinheit vorschlagen. Dasselbe gilt, wenn eine Unterrichtseinheit im Fernunterricht wegen technischer Probleme auf Seiten der Unternehmerin (wie z.B. Ausfall der Internet-Verbindung) entfällt.

Erscheint der Kunde nicht pünktlich zu einer vereinbarten Unterrichtseinheit, so entfällt die Unterrichtseinheit. Ein Entfall einer Unterrichtseinheit wegen Fernbleibens des Kunden führt nicht zum Entfall oder zur Minderung des vereinbarten Entgelts. Wegen Fernbleibens des Kunden entfallene Unterrichtseinheiten sind nicht nachzuholen. Dasselbe gilt, wenn eine Unterrichtseinheit im Fernunterricht wegen technischer Probleme auf Seiten des Kunden (wie z.B. Ausfall der Internet-Verbindung) entfällt.

Gibt der Kunde der Unternehmerin spätestens 24 Stunden vor Beginn einer vereinbarten Unterrichtseinheit bekannt, dass er daran nicht teilnehmen wird, so ist die Unterrichtseinheit nachzuholen. Die Unternehmerin wird dem Kunden zur Nachholung der entfallenen Unterrichtseinheit drei Termine innerhalb von 14 Tagen nach der entfallenen Unterrichtseinheit vorschlagen; sind noch weitere Unterrichtseinheiten vereinbart, so wird die Unternehmerin drei Termine in der Zeit bis 14 Tage nach der letzten vereinbarten Unterrichtseinheit vorschlagen. Eine einmal nach diesem Absatz verschobene Unterrichtseinheit kann nicht nochmals verschoben werden. Eine Verschiebung nach diesem Absatz ist bei Unterrichtseinheiten, an denen mehrere Schüler teilnehmen (Gruppenunterricht) nur möglich, wenn alle Teilnehmer bekannt geben, an einer Unterrichtseinheit nicht teilzunehmen und alle Teilnehmer demselben von der Unternehmerin vorgeschlagenen Ersatztermin zustimmen.

Stimmt der Kunde in den Fällen, in denen von der Unternehmerin Termine zur Nachholung entfallener Unterrichtseinheiten vorzuschlagen sind, keinem der Vorschläge zu, so entfällt die Unterrichtseinheit. Der Entfall aus diesem Grund führt nicht zum Entfall oder zur Minderung des vereinbarten Entgelts.

2.2. Übersetzungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Unternehmerin zum frühestmöglichen Zeitpunkt (zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes oder mit der Einladung zur Angebotslegung) zu informieren, wofür die Übersetzung verwendet wird, z.B., ob sie: i) für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, ii) der Information dient, iii) der Veröffentlichung und Werbung dient, iv) für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, v) oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

Zur Erbringung der Dienstleistung soll der Kunde alle notwendigen Informationen und Unterlagen möglichst frühzeitig zur Verfügung stellen (Fachtermini, Glossare usw.).

Der Liefertermin ist zwischen der Unternehmerin und dem Kunden zu vereinbaren. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Unternehmerin den Kunden zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird. Stellt der Kunde der Unternehmerin Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, die zur Erbringung ihrer Leistung erforderlich sind, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Unternehmerin die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Unternehmerin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Kunden der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. weil er die Unterlagen der Unternehmerin nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, so kann die Unternehmerin das bereits geleistete Entgelt behalten (§ 908 ABGB).

Übersetzungen werden in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form geliefert.

Falls der Kunde die Verwendung einer bestimmten Technik wünscht, muss er dies der Unternehmerin bekannt geben und auch den Zugang zu der gewünschten Technik ermöglichen.

Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden und wird von der Unternehmerin nicht geprüft.

Der Name der Unternehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzungen beigefügt werden, wenn der gesamte Text von ihr übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.

3. Entgelt

Das vereinbarte Entgelt ist bei Vertragsabschluss zur Gänze fällig.

Wird abweichend davon eine Zahlung in Raten vereinbart (etwa bei einem in Unterrichtsblöcke gegliederten Sprachkurs), so ist jede Teilzahlung so rechtzeitig vor Erbringung der ihr entsprechenden Leistung der Unternehmerin (z.B. vor Beginn eines Unterrichtsblocks) zu leisten, dass die Zahlung spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung bei der Unternehmerin einlangt.

Für Leistungen, die das bei Vertragsabschluss vereinbarte Ausmaß übersteigen (z.B. zusätzliche Unterrichtseinheiten; größerer Aufwand bei Übersetzungen), gebührt der Unternehmerin ein angemessenes Entgelt.

Sofern einem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt wird, gilt er als Voranschlag ohne Gewährleistung. Stellt sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlags als unvermeidlich heraus, hat die Unternehmerin das dem Kunden mitzuteilen. Der Kunde kann dann unter angemessener Vergütung der von der Unternehmerin bereits erbrachten Leistungen vom Vertrag zurücktreten.

Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der Unternehmerin IBAN AT72 1400 0165 1083 7766, BIC BAWAATWW zu leisten.

Für den Fall des Verzugs des Kunden mit Zahlungen stehen der Unternehmerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ab Fälligkeit zu.

4. Vertragsauflösung durch die Unternehmerin

Die Unternehmerin ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder Setzung einer Nachfrist aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund, der die Unternehmerin zur sofortigen Auflösung des Vertrags berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde vereinbarte Zahlungen nicht bei Fälligkeit leistet, den Unterricht erheblich stört oder nicht in dem erforderlichen Ausmaß an der Leistungserbringung durch die Unternehmerin mitwirkt (z.B. dem Unterricht nicht folgt).

5. Rücktrittsrecht des Kunden

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung weder in den von der Unternehmerin für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.

Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden jedoch nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Unternehmerin oder ihrem Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat, dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder bei Vertragserklärungen, die der Kunde in körperlicher Abwesenheit der Unternehmerin abgegeben hat.

6. Erklärungen

Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die auf das Zustandekommen eines Vertrags zwischen Unternehmerin und Kunden zielen oder Bezug haben zu einem bereits geschlossenen Vertrag zwischen Unternehmerin und Kunden (zB Rücktritte, Kündigungen) bedürfen der Schriftform.

Gibt der Kunde der Unternehmerin die Änderung seiner Anschrift nicht bekannt, so gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Kunden innerhalb von drei Werktagen ab Versanddatum als zugestellt.

7. Verwendung von Daten des Kunden, Mitteilungen

Die Unternehmerin ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Der Kunde stimmt zu, dass er von der Unternehmerin wiederkehrend allgemeine Informationen elektronisch übermittelt bekommt. Es handelt sich dabei nicht um unerbetene Nachrichten gemäß § 107 TKG.

8. Geistiges Eigentum, Lehrmittel

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihm im Rahmen ihrer Tätigkeit von der Unternehmerin überlassenen Schriftstücke nur für die zwischen Kunden und Unternehmerin vereinbarten (insbesondere Übersetzungen) oder von der Unternehmerin bestimmten (insbesondere Lehrmittel) Zwecke verwendet werden.

Der Unternehmerin verbleibt an ihren Leistungen das Urheberrecht; das gilt insbesondere für Bild-und/oder Tonaufzeichnungen zur Verwendung im Fernunterricht. Werknutzungsbewilligungen oder Werknutzungsrechte sind schriftlich einzuräumen.

Lehrmittel, die dem Kunden überlassen werden, bleiben Eigentum der Unternehmerin; dass gilt insbesondere für Datenträger, die für den Fernunterricht überlassen werden. Die Weitergabe von Lehrmitteln ist untersagt. Die Bearbeitung, Verbreitung und jede sonstige Verwendung von Lehrmitteln, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem von der Unternehmerin erteilten Sprachunterricht steht, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Unternehmerin.

9. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen, die ihm gegen die Unternehmerin zustehen, wirksam gegen Forderungen der Unternehmerin aufrechnen, die gerichtlich festgestellt oder von der Unternehmerin anerkannt worden sind.

10. Haftung

Die Unternehmerin haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Verletzungen der übernommenen Verpflichtungen; das gilt nicht für Personenschäden und bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten.

Die Unternehmerin haftet nicht für Fehler in Übersetzungen, die sich aus unklaren, ungenauen, unvollständigen, fehlerhaften, falschen Informationen ergeben sowie für die Verwendung der Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck.

Die Ersatzpflicht der Unternehmerin ist bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, mit 2 Mio. Euro begrenzt.

Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens gerichtlich geltend zu machen.

11. Hausordnung des Büros

Kunden, die das Büro der Unternehmerin besuchen, verpflichten sich, die Hausordnung des Gebäudes einzuhalten.

12. Anwendbares Recht

Verträge zwischen Unternehmerin und Kunden unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

13. Gerichtsstand

Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus Verträgen zwischen Unternehmerin und Kunden 1190 Wien.

Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ist, ist für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen zwischen Unternehmerin und Kunden das für 1190 Wien jeweils sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.